Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Allen unseren Lieferungen liegen unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde; ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der deutschen Elektroindustrie (ZVEI) mit der Ergänzungsklausel über den erweiterten Eigentumsvorbehalt in der jeweils gültigen Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts für innerstaatliche Parteien unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG). Die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung finden Anwendung, soweit sie nicht diesen Bedingungen oder schriftlichen Abmachungen widersprechen. Abweichungen hiervon und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

Bezugnahmen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung oder bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von uns jederzeit widerrufen werden. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Preise
Für die Berechnung der Preise sind Abgangsmengen der Ware, wie in unserem Werk oder Lager festgestellt, maßgebend. Nebenspesen (z. B. Spesen für Bank-Überweisungen, Einlösung von Verschiffungsdokumenten, Zertifizierungen der Ware im Empfängerland oder Importbewilligungen u.ä.) gehen zu Lasten des Bestellers.

Zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Kosten, Abgaben und der Währungsverhältnisse berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung.

Tritt eine wesentliche Änderung der Rohstoffpreise – mindestens 10% - nach Abschluss der Bestellung ein, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erhöhen. Der Besteller erhält hiervon Nachricht.

Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Auftragsrücktritt gehen all uns im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers.

Lieferzeit
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich oder in gleichbedeutender Weise bezeichnet sind.
Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten – behindert, z. B. durch Energiemangel, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, so verlängert sich die Frist angemessen. Wird die Vertragserfüllung unmöglich, so sind wir von unserer Verpflichtung frei.

Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Besteller über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Bestellers. Kosten der Entladung trägt der Besteller.

Rücksendungen und Gutschriften
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Eine Gutschrifterteilung ist bei einem Warenwert unter EUR 50,- aus Kostengründen nicht möglich. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware zum Schutze des nächsten Bestellers müssen wir 15 % des Warenwertes, mindestens aber EUR 50,- einbehalten. Kundenspezifische Produkte können nicht zurückgenommen werden.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind in der Regel innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto/netto zu leisten. Bankspesen im Land der Zahlung gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur spesenfrei und nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird von seiner Abnahmepflicht jedoch nicht entbunden.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren, sowie an durch den Weiterverkauf durch den Besteller resultierenden Forderungen vor (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Gewährleistung, Haftung
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Der Besteller ist verpflichtet, unsere Liefergegenstände sofort nach Liefereingang auf Mängel zu überprüfen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware – schriftlich bei uns geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern oder die Ware unentgeltlich nachbessern oder neu liefern. Ist uns eine Neulieferung nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Bestellers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
Soweit uns nur einfache Fahrlässigkeit zu Last fällt, beschränkt sich unsere Haftung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

Erfüllungs- und Zahlungsort
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser jeweiliges Lager. Zahlungsort ist Berlin.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen
Technische Änderungen und Verbesserungen an unseren Erzeugnissen behalten wir uns vor.

Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

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